Abrechnung

weisse-zaehneSicher werden Sie sich fragen wie es mit den Kosten eines Arztbesuches im Ausland aussieht und in wie weit eine Erstattung möglich ist.
Generell müssen alle Patienten ( genauso wie ein Privatpatient in Deutschland ) in Vorleistung gegen und die Rechnung am Ende der Behandlung in bar oder per Kreditkarte ( Visa, Eurocard, Euroscheckkarte) bezahlen. Was die Erstattung angeht gibt es 3 Möglichkeiten:

1.
Sie sind in Deutschland ambulant und stationär privat versichert. Diese Patienten reichen ihre Rechnungen der Privatversicherung in Deutschland ein und diese erstattet. Da wir  unsere Rechnungen in Anlehnung an die deutsche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)  und außerdem einzelleistungsspezifiziert und in deutscher Sprache erstellen, haben die Versicherungen die nötige Transparenz und erstatten nach bisherigen Erfahrungen problemlos.

2.
Sie sind im ambulanten Bereich Kassenpatient. Die gesetzliche Versicherung ist verpflichtet Ihnen EG weit die Arztkosten zu erstatten welche auch in Deutschland bei vergleichbarer Behandlung entstanden wären. Die Differenz übernimmt Ihre Reisekrankenversicherung.

3.
Sie sind Kassenpatient und haben keine Reise-Krankenversicherung. Oft haben Sie dennoch eine Reisekrankenversicherung ohne es zu wissen. Fast alle Kreditkarteninstitute haben mit der Karte als Gratis Zusatzleistung eine Reisekrankenversicherung eingeschlossen. Meist müssen Sie nicht einmal die Flug/Reisekosten mit der Karte bezahlt haben. Die Versicherung gilt in der Regel für die ganze Familie bzw. auch für einen Lebenspartner der in der gemeinsamen Wohnung lebt. Bei Unklarheiten rufen Sie die auf der Kartenrückseite angegebene Service Nummer des Kreditkartenunternehmens an.

4.
Direktabrechnung besteht zur Zeit mit der UKV ( Union Krankenversicherung) falls der Vertrag in Spanien geschlossen wurde (Residentenversicherung)
Weiterhin haben wir einen Vertrag mit der spanischen MDC ( Mutua de Catalunya) Versicherung.

5.
Seit einiger Zeit besteht in den Tarifen RESIDENTES / MUNDISALUT und TOPHEALTH die Direktabrechnung mit der DKV Versicherung.